Rote Welle: Die Deutsche Welle darf einer Redakteurin wegen Antisemitismus-Vorwürfen nicht vorzeitig kündigen, entscheidet auch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Es liege keine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung vor. In erster Instanz hatte bereits das Berliner Arbeitsgericht im November 2022 die Kündigung für unwirksam erklärt. Die DW wirft der Mitarbeiterin vor, sich in anderen Medien mehrfach israelfeindlich und antisemitisch geäußert zu haben, dies geschah allerdings vor Beginn ihrer Arbeit bei der DW.
epd medien aktuell vom 29.06.2023 (€), turi2.de (Background)