Zweite Instanz bestätigt: Deutsche Welle darf Mitarbeiterin wegen Antisemitismus-Vorwürfen nicht kündigen.

Rote Welle: Die Deutsche Welle darf einer Redakteurin wegen Anti­semitis­mus-Vor­würfen nicht vor­zeitig kündigen, entscheidet auch das Landes­arbeits­gericht Berlin-Branden­burg. Es liege keine arbeits­vertrag­liche Pflicht­verletzung vor. In erster Instanz hatte bereits das Berliner Arbeits­gericht im November 2022 die Kündigung für unwirksam erklärt. Die DW wirft der Mit­arbeiterin vor, sich in anderen Medien mehrfach israel­feindlich und anti­semitisch geäußert zu haben, dies geschah allerdings vor Beginn ihrer Arbeit bei der DW.
epd medien aktuell vom 29.06.2023 (€), turi2.de (Background)