“taz” hat ein Datenleck, Medien nennen es Sebastian Heiser.

"taz"-Redaktionsgebäude in Berlin

“taz”-Redaktionsgebäude in Berlin. Foto: taz.

Vom Jäger zum Gejagten: Die “taz” hat einen Maulwurf. Dabei soll es sich um den Redakteur Sebastian Heiser handeln, berichten die Welt und das Medienmagazin Zapp des NDR übereinstimmend. Ihm wird vorgeworfen, mit einem sogenannten Keylogger eingegebene Daten von Redaktionsrechnern ausgespäht zu haben. Heiser selbst beteuert seine Unschuld, berichtet der ehemalige “taz”-Mitarbeiter Robin Alexander in der “Welt”.
 
Unklarheit herrscht derzeit darüber, ob Heiser gekündigt wurde. Newsroom.de hatte keinen Namen genannt, aber von fristloser Kündigung berichtet. In der “Welt” wird das verneint, er habe aber Hausverbot. Der Redakteur solle zunächst am Montag angehört werden, berichtet “Zapp” unter Berufung auf “taz”-Chefredakteur Andreas Rüttenauer.
 
Das Datenleck wurde am Mittwoch redaktionsintern bekannt, in der folgenden Nacht sei es zu einem Einbruch im “taz”-Gebäude in der Kreuzberger Rudi-Dutschke-Straße 23 gekommen, melden “Welt” und Newsroom.de übereinstimmend. Interessantes Detail: Die mit einem Schloss gesicherte Tür wies den Berichten zufolge Einbruchsspuren auf, die durch einen Sicherheitscode geschützte zweite Tür nicht. Noch ist unklar, ob es einen Zusammenhang gibt. Einbrüche in Redaktionsräume kommen in Berlin durchaus vor.
 
Sebastian Heiser erwarb durch die Veröffentlichung von Geheimverträgen der Berliner Wasserbetriebe und verdeckte Recherchen zur werblichen Inhalten in Zeitungen einiges Ansehen als Rechercheur.
 
Erst zu Wochenbeginn machte er mit den sogenannten #szleaks Furore. Dabei handelt es sich um Anschuldigungen gegen die “Süddeutsche Zeitung”. Die habe in einer Beilage Tipps zur Steuerhinterziehung veröffentlicht, kritisierte Heiser, der 2007 einige Wochen in der betreffenden Beilagenredaktion der “SZ” gearbeitet hatte. Für die Anwürfe kassierte Heiser im Laufe der Woche Kritik. Unter anderem, weil er Gespräche mit Kollegen heimlich mitschnitt und sie nun in seinem privaten Blog veröffentlichte.
 
Heiser argumentiert mit dem Fall Lilienthal/Marienhof, und das Redaktionsgeheimnis ist ein Abwehrrecht gegenüber dem Staat, nicht anderen Journalisten. Der Journalistik-Professor Frank Überall hält das Vorgehen für strafbar. Während die Legalität von verdeckten Aufzeichnungen also vielleicht noch streitbar ist, wäre das unerlaubte Abschnorcheln der Daten Dritter per Keylogger definitiv illegal.
 
Die “taz” vermeldete am Freitag Nachmittag: “Zu Personalangelegenheiten äußert sich die ‘taz’ grundsätzlich nicht”.
welt.de, ndr.de, newsroom.de, taz.de, turi2.de (#szleaks)