Bund und Länder beschließen harten Lockdown über Ostern.


Oster-Shutdown: Bund und Länder haben sich auf einen harten Lockdown über Ostern geeinigt. Alle Geschäfte sollen vom 1. bis zum 5. oder 6. April schließen, auch die Supermärkte. Die wirtschaftliche Aktivität soll "falls möglich auf ein Minimum reduziert werden". Der Zeitraum vom 1. April (Gründonnerstag) bis zum 5. April (Ostermontag) soll als "erweiterte Ruhezeit zu Ostern" gelten. Die beiden regulären Werktage Gründonnerstag und Ostersamstag werden als "Ruhetage" definiert. In der Zeit gilt ein generelles Ansammlungsverbot. Bereits geöffnete Außengastronomie muss in der Zeit schließen. Supermärkte dürfen nur am Karsamstag teilweise öffnen. Religionsgemeinschaften sind gebeten, Ostermessen virtuell stattfinden zu lassen. Der generelle Shutdown gilt zunächst bis zum 18. April weiter. Die sogenannte "Notbremse" soll konsequent umgesetzt werden.

In Regionen mit einer Neuinzidenz über 100 kann es Ausgangsbeschränkungen geben. Bei gemeinsamen PKW-Fahrten mehrerer Haushalte gilt für Mitfahrerinnen eine Maskenpflicht. Der Bund führt zudem eine generelle Testpflicht vor Abflug bei Flügen nach Deutschland ein. Der "kontaktarme Urlaub" im eigenen Bundesland ist erst einmal wieder vom Tisch. Strengere Auflagen für Unternehmen soll CDU-Chef Armin Laschet verhindert haben. Den Beschlüssen vorausgegangen war eine siebenstündige Unterbrechung, nachdem es insbesondere um die Urlaubsfrage Uneinigkeit gab. Berlins Bürgermeister Michael Müller und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder nannten den Beschluss so auch eine "schwere Geburt". Beobachterinnen haben in der Nacht lange ein Scheitern der Gespräche für möglich gehalten.
zdf.de, spiegel.de, bundesregierung.de (Beschluss-Papier)