Urteil: Recherchezentrum Correctiv darf “Tichys Einblick” öffentlich kritisieren.

Tichys Einblick darf vom Recherchezentrum Correctiv unter bestimmten Umständen als "teils falsch" gekennzeichnet werden, zitiert die "FAZ" aus dem 45-seitigen Urteil des Landgerichts Mannheim. Zur Presse gehöre auch die Medienkritik, eine "Begleiterscheinung funktionsgerechten Pressehandelns". Roland Tichy hatte wegen unlauteren Wettbewerbs geklagt.
faz.net (Paid)