Es war Dezember 1996, als Martina Aitl aus dem schwäbischen Ettlingen ihre Strumpfhose zum Patent anmeldete. Die Strumpfhose hatte drei Beine, Martina Aitl nicht. Es lag auf der Hand, dass die Hose nicht für dreibeinige Menschen, sondern aus einem anderen Grund entwickelt worden war. Aitls Anwalt Roland Zahn schrieb an das Deutsche Patentamt: „Vor allem bei Seidenstrumpfhosen besteht noch immer das Problem, dass sie sehr empfindlich gegen Beschädigungen sind und die Gefahr einer Laufmasche praktisch nie ausgeschlossen werden kann. Die erfindungsgemäße Strumpfhose hat den Vorteil, dass automatisch immer ein Reservestrumpf vorhanden ist, der im Austausch gegen den
kaputten Strumpf angezogen werden kann.“
Wer im Patentamt arbeitet, sollte ein Herz für Kuriositäten haben, sagt Patentprüferin Veronika Kleißl. Die zierliche, aber energische blonde Frau hat mehr Schmunzel- als Sorgenfältchen um Mund und Augen – obwohl ein Großteil der Anmeldungen so hochkomplex ist, dass sie eher Grund zum Stirnrunzeln als zum Lachen bieten. Allerdings sind die Deutschen verdammt fleißige Erfinder. Und bei über 66.000 Patentanmeldungen jährlich ist logischerweise die ein oder andere ausgeflippte Idee dabei.
Kleißl arbeitet im Gebäude des Patentamts in der Münchner Zweibrückenstraße. Es gibt auch Dienststellen in Berlin und Jena
Die gute Nachricht für alle Düsentriebs da draußen ist: Verrücktheit ist kein Ausschlusskriterium. Auch wenn die durchaus modebewusste, dezent gekleidete Prüferin Veronika Kleißl nie eine dreibeinige Strumpfhose tragen würde, darf sie deren Patent nicht ablehnen, weil sie nicht ihrem Geschmack entspricht. Patentprüfer klären vor allem drei Fragen: Ist die Erfindung weltweit komplett neu? Ist sie für einen Fachmann naheliegend? Ist sie gewerblich anwendbar?
67.898 Patente wurden 2016 deutschlandweit angemeldet. Düsentrieb-Spitzenreiter sind die Bayern
Dafür arbeiten Kleißl und Kollegen unter anderem mit einem riesigen Online-Archiv, routiniert klickt und scrollt sich Kleißl mit manikürten Fingernägeln durch die unendlichen Weiten des Erfindungsreichtums. Genau genommen muss sie verifizieren, dass auch in der chinesischen Provinz noch niemand auf dieselbe Idee gekommen ist. Nur ein bis zwei Tage dürfen die Prüfer im Schnitt für so eine Recherche brauchen. Dann sollte klar sein, ob es sich bei der vorgeschlagenen Innovation tatsächlich um eine Weltneuheit handelt.
Früher, sagt Kleißl, war das schon einfacher. Damals, als noch mit Papierakten gearbeitet wurde, hatte der Zuständige oft nur zwei, drei Mappen, die er im Büro durchlesen musste, bevor er…weiterlesen in der “turi2 edition”, Innovation