Bürgersache: Timo Rieg will die Bevölkerung per Losverfahren in die Rundfunkräte bringen.
4. März 2023
Auf die Plätze, fertig: Das Los ist die Lösung, die Timo Rieg für die stärkere Einbindung der Bevölkerung bei der Aufsicht von ARD und ZDF einbringt. Der Journalist glaubt, dass eine hinreichend großen Gruppe zufällig ausgewählter Menschen mitbringt, “was Experten und Funktionären fehlt: die gesamte Vielfalt an Lebenserfahrungen, an gesellschaftlicher Realität”. Die fachliche Expertise und das Vorbereiten von Themen für die Diskussion fiele in seinem Modell einem Dienstleister zu. So habe jede Idee eine Chance, denn “vor einem quasi als Jury tätigen ausgelosten Rundfunkrat muss kein Gedanke den Wettbewerb scheuen”. turi2 veröffentlicht den Beitrag in der wöchentlichen Reihe Das Beste von epd Medien bei turi2.
Den Rundfunkräten der öffentlich-rechtlichen Sender gebricht es an vielem. Kritisiert wurde in jüngster Zeit die mangelnde gesellschaftliche Vielfalt, fehlende Fachkompetenz und zu wenig öffentliche Aufmerksamkeit. Erst seit den Skandalen bei RBB und NDR liest und hört man gelegentlich mehr über die Aufsichtsorgane von ARD und ZDF in den Medien.
Obwohl der öffentlich-rechtliche Rundfunk alle betrifft, diskutiert normalerweise ein recht kleiner Kreis mit- und übereinander: die Rundfunkmächtigen wie Landespolitiker, Senderpersönlichkeiten und Rundfunkratsmitglieder, diejenigen, die gern Rundfunkmacht hätten – vor allem nicht in den Gremien vertretene Organisationen – und die beruflich die Rundfunkmacht kritisch Beäugenden – wie Medienjournalisten.
Das Bundesverfassungsgericht hat im ZDF-Urteil von 2014 auf die Bedeutung der Vielfalt hingewiesen und vor einer “Versteinerung” der Aufsichtsgremien gewarnt. Und auch um die Fachkompetenz wird schon lange gerungen, unter anderem in der von epd medien 2007 angestoßenen Debatte zu einer Reform der Aufsicht, die 2009 im Buch “Professionalisierung der Medienaufsicht” zusammengefasst wurde.
Was eine gute Aufsicht sein soll, kann in einer Demokratie nur der Souverän selbst festlegen. Es kann natürlich nicht um einen fiktiven monolithischen “Volkswillen” gehen, sondern um fluide Ergebnisse von Aushandlungsprozessen. Genau daran fehlt es aber bei den Aufsichtsgremien von ARD und ZDF. Die Gesellschaft ist am Prozess, einen guten Rundfunk zu definieren, in ihrer Heterogenität und Diversität nicht beteiligt.
Das wäre unproblematisch, wenn die bestehenden Strukturen mit ihrem personellem Know-how und Engagement als Anwälte im Interesse der gesamten Gesellschaft alles zu deren Zufriedenheit regeln würden. Das ist aber offensichtlich nicht so. Es gibt eine Grundunzufriedenheit mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die sich nicht nur in Verbalinjurien auf Social-Media-Kanälen äußert oder in Nebenbemerkungen in Leserbriefen, sondern immer breiteren Raum im politischen und kulturellen Diskurs einnimmt.
Ginge es beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht um Grundsätzliches, um die Betroffenheit aller, weil es unser aller Rundfunk ist, dann gäbe es auch nichts öffentlich zu diskutieren. ARD, ZDF und Deutschlandradio betreffen uns Bürger ja nicht nur über die Verpflichtung zur Beitragszahlung. Sie betreffen uns, weil diese Sender, wenn es demokratisch korrekt gelaufen ist, von uns mehrheitlich gewollt sind, weil wir sie gegebenenfalls auch unabhängig von der eigenen Nutzung für relevant halten, weil wir einzelne Programmangebote gut finden, nicht gut finden oder vermissen, weil wir mit den Wirkungen dieser Angebote auf die eine oder andere Weise in unserem persönlichen Alltag konfrontiert sind. Wir sind also alle irgendwie vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk tangiert.
So gesehen sollte es keine Verpflichtung sein, 18,36 Euro pro Monat an Rundfunkbeitrag zu zahlen, es sollten wir selbst sein – oder wenigstens eine Mehrheit von uns, die diesen Beitrag gern zahlt, weil sie die öffentlich-rechtlichen Medien für unentbehrlich hält.
Es sind einzelne Menschen, die aus irgendwelchen Gründen bestimmte Forderungen an das Programm erheben und damit im Erfolgsfalle von den Sendern etwas wollen. Dieser Aushandlungsprozess, wer da was von wem will, wird bisher – sofern er nicht in der Hand von Politikern in Regierungen und Parlamenten liegt – von ein paar Dutzend Entsandten in den Gremien beaufsichtigt, die wiederum zum Teil aus der Politik kommen oder aus gesellschaftlich relevanten Gruppen oder Bereichen. Die solchermaßen zusammengesetzten Rundfunkräte können strukturell weder die Professionalität bieten, die Aufsicht über die Sender zu führen, noch repräsentieren sie die gesellschaftliche Vielfalt.
Um wirklich Aufsichtsgremien zu sein, fehlt es den Rundfunkräten in erster Linie an Zeit. Denn sie erledigen ihre wichtige Arbeit nebenher, ehrenamtlich (auch wenn die Aufwandsentschädigungen aus der Perspektive unterer Einkommensgruppen attraktiv sind) beziehungsweise in manchen Fällen während ihres Jobs außerhalb des Senders. Man muss sich ein solches Amt leisten können. In jedem Fall ist die Rundfunkaufsicht nur eine Nebentätigkeit, während in den Sendern Hunderte bis Tausende hauptberufliche Mitarbeiter tätig sind.
Das Problem der Aufsicht durch Ehrenamtliche kennt man von jedem Verein, der einmal im Jahr zur Hauptversammlung zusammenkommt, ein paar Berichte hört und dann den Vorstand entlastet. Es fehlt also eine professionelle Kontrollinstitution, die ausgestattet ist mit der nötigen Zeit, der benötigten Fachkompetenz und natürlich dem Ehrgeiz, tatsächlich mit kritischem Blick zu agieren. Diese Aufgabe können auch ein paar zusätzliche Experten in den Rundfunkräten oder Gremienbüros nicht bewältigen.
Die Frage ist: Was soll eigentlich kontrolliert oder beaufsichtigt werden? Welche Daten und Zugänge braucht es dafür? Was müssen Rundfunkräte an der Hand haben, um sachgerecht diskutieren zu können, um Debatten innerhalb und außerhalb der Sender zusammenzubringen, um Probleme einerseits und neue Ideen andererseits zur Kenntnis nehmen zu können? Wo und wie soll ausgehandelt werden, was guten öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausmacht?
Lassen wir die über 70 Jahre “gewachsenen”, überwiegend von der Politik geschaffenen Strukturen außer Acht, so liegt die Zuständigkeit bei den Betroffenen, also mehr oder weniger der gesamten Bevölkerung. Da dies wenig praktikabel ist und in Deutschland außer bei gelegentlichen Volksentscheiden auf Länderebene auch nicht praktiziert wird, bietet sich ein Verfahren an, das den demokratischen Anspruch erfüllen kann: die Auslosung von Bürgern, die stellvertretend für alle miteinander aushandeln, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk aufgestellt sein muss, und die dessen Tätigkeit auf dieser Grundlage beaufsichtigen.
Als ich vor fast neun Jahren, nach dem ZDF-Urteil, vorgeschlagen habe, die Gremienmitglieder künftig auszulosen, also lange, bevor aleatorische Verfahren unter dem Schlagwort “Bürgerrat” in der breiteren Öffentlichkeit auftauchten, gab es kaum Reaktionen auf meinen Vorschlag. Das unterstreicht das Vielfaltsproblem. Wir Bürger kommen in den Rundfunkräten nicht vor. Außerhalb der stark formalisierten Programmbeschwerden haben wir keinen verbindlichen Zugang zu den Gremien, die in unser aller Namen Aufsicht führen. Und die Räte sind strukturell nicht so aufgestellt, dass sie gesellschaftliche Debatten wie auch einzelne Ideen in ihre Beratungen integrieren.
Gewiss, es bräuchte ein gewisses Standing, sich als delegierter Funktionär im Rundfunk- oder Fernsehrat mit seiner eigenen Entmachtung zu beschäftigen, doch an wen sonst sollte sich der demokratische Anspruch richten, sich mit der Vielfalt unserer Gesellschaft zu befassen und Überlegungen zur Rundfunkentwicklung zur Kenntnis zu nehmen?
Ausgeloste Rundfunkräte haben keine Posten zu verteidigen, weil sie nur für eine mehrtägige Beratung beauftragt sind und danach neu ausgeloste Bürger zusammenkommen. Die Zufallsauswahl gewährleistet, dass hier Menschen mit unterschiedlichem Wissen, persönlichen Hintergründen und Meinungen aufeinandertreffen. Eine spezielle Rundfunkexpertise müssen sie nicht haben, stattdessen bringen sie ein, was Experten und Funktionären fehlt: die gesamte Vielfalt an Lebenserfahrungen, an gesellschaftlicher Realität.
Es braucht keine Quoten, um über das Los alle zu beteiligen. Bei entsprechender Gruppengröße (rund 200 Personen) mit für jede Sitzung neuer Zusammensetzung aus der Gesamtbevölkerung ist, wenn die Teilnahme jedem möglich gemacht wird, alles repräsentiert: Glaubensrichtungen, politische Präferenzen, Familienmodelle, Einkommensschichten, Konsumgewohnheiten, Musikgeschmack. Ausgeloste Rundfunkräte wären mehr als eine große “Publikumsbank”, da auch Nichtnutzer demokratisch gerecht beteiligt wären.
Die fachliche Expertise wird bei aleatorischen Verfahren separat von außen zur Verfügung gestellt. Hier käme, neben einem unabhängigen Management des Beratungsprozesses selbst, die professionelle Aufsicht ins Spiel. Wie man sie organisiert, kann einstweilen offenbleiben, mir schwebt statt neuer Bürokratie eher kapitalistischer Wettbewerb vor: Dienstleister könnten sich darum bewerben, all das zusammenzutragen und aufzubereiten, was in den ausgelosten Rundfunkräten zu beraten ist. Dass sie dazu einen privilegierten Zugang in die zu beaufsichtigen Sender benötigen, versteht sich. Sie wären aber auch dafür zuständig, Fragen, Erkenntnisse und Ideen aus Politik, Wissenschaft und der gesamten Gesellschaft (auch in Form ihrer “relevanten Gruppen”) zusammenzutragen und aufzubereiten. Dabei wird eine große Methodenvielfalt zum Einsatz kommen, von Publikumsbefragungen über wissenschaftliche Gutachten bis zu einer Art Petitionsrecht für alle.
Dass die mit einer solchen Aufbereitung der gesamtgesellschaftlichen Expertise beauftragten Dienstleister keine Eigeninteressen vertreten, wird sich nicht von allein ergeben, sollte aber recht einfach organisierbar sein. In dem seit 50 Jahren praktizierten Verfahren “Planungszelle” beziehungsweise “Bürgergutachten” wird standardmäßig die Unabhängigkeit solcher Dienstleister evaluiert. Und aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass ausgeloste Bürger schon beim leisesten Verdacht, gelenkt zu werden, protestieren.
Alle, die bisher für relevant gehalten werden oder sich selbst für relevant und unverzichtbar halten, kommen in einer aleatorischen Rundfunkaufsicht vor – allerdings nur entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil. Keine Idee wird per se ausgeschlossen, denn vor einem quasi als Jury tätigen ausgelosten Rundfunkrat muss kein Gedanke den Wettbewerb scheuen, es ist Platz für jede Bewertung von Tatsachen.
Die Losidee trägt seit einigen Jahren der Wirtschaftswissenschaftler Leonhard Dobusch vor. Er war eine Amtszeit lang Mitglied im ZDF-Fernsehrat, der nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil neu zusammengesetzt werden musste. Nun gehört er dem ZDF-Verwaltungsrat an. Allerdings möchte Dobusch nur einen Teil der Ratsmitglieder als “Rundfunkschöffen” per Los bestimmen. Darin sehe ich jedoch keinen Kompromiss, sondern die Gefahr einer Beschädigung der Akzeptanz aleatorischer Verfahren insgesamt, weil der Vorschlag nicht die Vielfalt bringen kann, die er verspricht.
Drei grundlegende Erfahrungen sprechen dagegen: Erstens schafft die gleichzeitige Rekrutierung per Los und per Wahl oder Delegation Ungleichheit. Je nachdem, wie der “Lostopf” gefüllt wird, haben wir dann “Zufallsbürger” und Funktionäre beieinander, mit ganz unterschiedlichen Interessen und Fachkenntnissen. Schon in der augenblicklichen Besetzung wird die Dominanz der “Staatsbank” beklagt.
Zweitens wird, wer für längere Zeit in eine Funktion gelost wird, zwangsläufig selbst Funktionär. Man gleicht sich der Gruppe an und wächst in eine Rolle, die sich zunehmend von der des “normalen Bürgers” entfernt. Und drittens macht die Auslosung aus heterogenen Grundgesamtheiten nur Sinn, wenn die Zahl der Ausgelosten groß genug ist, um repräsentativ zu sein. Eine Meinungsumfrage in der Fußgängerzone wird niemand als stellvertretend für alle nehmen wollen.
Es gibt viele bekannte Gegenreden zur Auslosung von Stellvertretern, ich möchte nur auf eine eingehen, weil sie besonders demokratisch zu sein behauptet: Warum nicht gleich alle entscheiden lassen? In einer digitalisierten Welt könnte sich doch fast jeder an Sachabstimmungen beteiligen. Warum sollten Interessierte durch das Los ausgeschlossen werden?
In erster Linie, weil es schlicht nicht notwendig ist, alle mit gegebenenfalls komplizierten Detailfragen zu behelligen. Wir überschätzen gemeinhin unsere Originalität und Unverzichtbarkeit. Letztlich hätte aber jeder von uns nur eine Stimme. Die Demoskopie zeigt täglich, dass man nicht 84 Millionen Menschen befragen muss, um zu erfahren, wie die Bevölkerung über eine Sache denkt. Aleatorische Beratungsverfahren gewährleisten aber anders als Umfragen eine intensive Beschäftigung mit den zur Entscheidung anstehenden Themen und setzen auf möglichst große Zustimmung statt auf knappe Mehrheiten.
Die einzelne originelle, tatsächlich nur von einem einzigen unserer 84 Millionen Mitbürger ersonnene Idee hingegen gehört nicht auf die Entscheider-, sondern auf die Inputseite, die von Profis betreut wird. Die Chance zu überzeugen, ist in einem solchen Bürgerrat weitaus größer als bei einer direktdemokratischen Abstimmung.