Hase und Igel: Ellen Nebel über die schwierige Umsetzung des Verbots von RT DE.
26. März 2022
Föderale Uneinigkeit: Der russische Propagandasender RT DE führt den deutschen Rechtsstaat “nach allen Regeln der Kunst vor”, schreibt epd-Redakteurin Ellen Nebel bei epd Medien. Bei der Umsetzung des EU-Verbots mache Deutschland “keine glamouröse Figur” und könne den “Wettlauf von Hase und Igel” nur gewinnen, wenn Zuständigkeiten in der Medienaufsicht zwischen Bund und Länder “klar und klug verteilt werden”. turi2 veröffentlicht Nebels Text in Kooperation mit epd Medien in der neuen, wöchentlichen Reihe Das Beste von epd Medien bei turi2.
Seit Wochen darf der vom russischen Staat finanzierte deutschsprachige Sender RT DE seine Propaganda-Inhalte hierzulande nicht mehr per Livestream verbreiten. Seit Wochen tut er es trotzdem. Und das obwohl das Angebot gleich doppelt untersagt wurde: Zunächst hatte die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) ein Sendeverbot erteilt, weil RT DE die in Deutschland nötige Rundfunklizenz fehlt. Unabhängig davon kam Anfang März ein europaweites Verbot russischer Staatsmedien hinzu.
Zwei von der MABB inzwischen festgesetzte Zwangsgelder in Höhe von insgesamt 65.000 Euro halten RT DE indes ebenso wenig ab wie das EU-Verbot, für dessen Nichteinhaltung in Deutschland bislang gar keine Strafen drohten. Derzeit ist das Bundeswirtschaftsministerium noch damit beschäftigt, eine entsprechende Bußgeldregelung in die Außenwirtschaftsverordnung aufzunehmen. Zuständig für die Verfolgung von Rechtsverstößen sind dann offenbar die Strafverfolgungsbehörden.
“Rechtsstaatlichkeit ist die Voraussetzung für eine freiheitliche und demokratische Medienöffentlichkeit”, erklärte MABB-Direktorin Eva Flecken, nachdem das Berliner Verwaltungsgericht in der vergangenen Woche einen Eilantrag von RT DE gegen den Verbotsbescheid der Medienanstalt abgelehnt hatte. Darüber, dass Rundfunk in Deutschland eine Lizenz braucht, könne sich auch RT DE nicht hinwegsetzen. Doch der russische Propaganda-Kanal tut genau das, indem er den Stream immer wieder auf Seiten von Drittanbietern abrufbar macht – und er führt damit den Rechtsstaat nach allen Regeln der Kunst vor.
Es klingt wie eine Entschuldigung, wenn das Bundespresseamt auf Nachfrage betont, dass es sich bei dem EU-Sendeverbot um ein Novum handele. Einen vergleichbaren Fall habe es zuvor nicht gegeben. Ein Argument, dass auch vonseiten der MABB mit Blick auf die borstige Widersetzung des russischen Senders zu hören ist. Doch kann das wirklich gelten?
Die Medienaufsicht sollte inzwischen um die Tücken wissen. Als die MABB im Frühjahr 2021 ein Verfahren gegen das Online-Angebot “KenFM” des Publizisten Ken Jebsen einleitete, stellte dieser das Angebot kurzerhand ein und leitete die Nutzer auf die Seite apolut.net um. Verstöße gegen den Medienstaatsvertrag stellte die MABB nach eigenen Angaben dort bislang nicht fest. Ob dies als Erfolg gelten kann, ist fraglich: Schließlich hatte Jebsen die Einstellung des Verfahrens gegen seine Seite “KenFM” erwirkt, indem er das Angebot schlicht einstellte – nachdem er dort zuvor lange Zeit unbehelligt Falschmeldungen verbreitet hatte.
Auch mit Blick auf das EU-Verbot macht Deutschland keine glamouröse Figur. Dass der Staatenverbund erstmals zum scharfen Schwert des Medienverbots greift, unterstreicht dessen Bedeutung. Die Umsetzung auf nationaler Ebene muss deshalb auf dem Fuße folgen. Doch die Verantwortung dafür überließ die Bundesregierung in den vergangenen Wochen den Internet-Providern. Diese setzten die Sperrung von Internetseiten russischer Staatsmedien unter Kontrolle der Bundesshy;netzagentur quasi in Eigenregie um.
Dass einige der Angebote zwischenzeitlich wieder aufrufbar waren, um wenig später auf andere Domains umzuziehen, ist auch eine Folge der unscharfen Formulierungen der EU-Verordnung. Demnach müssen russische Staatsmedien zwar ihre Sendetätigkeiten einstellen. Sie dürfen aber “andere Tätigkeiten als Sendetätigkeiten” ausführen, etwa Recherche und Interviews. Wie dies auszulegen ist, bedarf der Klärung.
Der Wettlauf von Hase und Igel kann nur gewonnen werden, wenn Zuständigkeiten klar und klug verteilt werden. Die Aufgabe und Kompetenz der Medienaufsicht liegt bei den Bundesländern. Die Umsetzung des EU-Verbots in Deutschland kann deshalb nur in Kooperation von Bund und Ländern gelingen. Sie müssen einen unkomplizierten Austausch gewährleisten, frei von Machtgerangel.