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Hase und Igel: Ellen Nebel über die schwierige Umsetzung des Verbots von RT DE.

Föderale Uneinigkeit: Der russische Propaganda­sender RT DE führt den deutschen Rechts­staat “nach allen Regeln der Kunst vor”, schreibt epd-Redakteurin Ellen Nebel bei epd Medien. Bei der Umsetzung des EU-Verbots mache Deutschland “keine glamouröse Figur” und könne den “Wettlauf von Hase und Igel” nur gewinnen, wenn Zuständigkeiten in der Medienaufsicht zwischen Bund und Länder “klar und klug verteilt werden”. turi2 veröffentlicht Nebels Text in Kooperation mit epd Medien in der neuen, wöchentlichen Reihe Das Beste von epd Medien bei turi2.

Von Ellen Nebel / epd Medien

Seit Wochen darf der vom russischen Staat finanzierte deutschsprachige Sender RT DE seine Propaganda-Inhalte hier­zulande nicht mehr per Livestream verbreiten. Seit Wochen tut er es trotzdem. Und das obwohl das Angebot gleich doppelt untersagt wurde: Zunächst hatte die Medien­anstalt Berlin-Brandenburg (MABB) ein Sende­verbot erteilt, weil RT DE die in Deutschland nötige Rundfunk­lizenz fehlt. Unabhängig davon kam Anfang März ein europa­weites Verbot russischer Staats­medien hinzu.

Zwei von der MABB inzwischen fest­gesetzte Zwangs­gelder in Höhe von insgesamt 65.000 Euro halten RT DE indes ebenso wenig ab wie das EU-Verbot, für dessen Nicht­einhaltung in Deutschland bislang gar keine Strafen drohten. Derzeit ist das Bundes­wirtschafts­ministerium noch damit beschäftigt, eine entsprechende Bußgeld­regelung in die Außen­wirtschafts­verordnung aufzunehmen. Zuständig für die Verfolgung von Rechts­verstößen sind dann offenbar die Straf­verfolgungs­behörden.

“Rechts­staatlichkeit ist die Voraussetzung für eine freiheitliche und demokratische Medien­öffentlichkeit”, erklärte MABB-Direktorin Eva Flecken, nachdem das Berliner Verwaltungs­gericht in der vergangenen Woche einen Eilantrag von RT DE gegen den Verbots­bescheid der Medienanstalt abgelehnt hatte. Darüber, dass Rundfunk in Deutschland eine Lizenz braucht, könne sich auch RT DE nicht hinwegsetzen. Doch der russische Propaganda-Kanal tut genau das, indem er den Stream immer wieder auf Seiten von Dritt­anbietern abrufbar macht – und er führt damit den Rechts­staat nach allen Regeln der Kunst vor.

Es klingt wie eine Entschuldigung, wenn das Bundes­presseamt auf Nachfrage betont, dass es sich bei dem EU-Sende­verbot um ein Novum handele. Einen vergleichbaren Fall habe es zuvor nicht gegeben. Ein Argument, dass auch vonseiten der MABB mit Blick auf die borstige Widersetzung des russischen Senders zu hören ist. Doch kann das wirklich gelten?

Die Medien­aufsicht sollte inzwischen um die Tücken wissen. Als die MABB im Frühjahr 2021 ein Verfahren gegen das Online-Angebot “KenFM” des Publizisten Ken Jebsen einleitete, stellte dieser das Angebot kurzerhand ein und leitete die Nutzer auf die Seite apolut.net um. Verstöße gegen den Medien­staats­vertrag stellte die MABB nach eigenen Angaben dort bislang nicht fest. Ob dies als Erfolg gelten kann, ist fraglich: Schließlich hatte Jebsen die Einstellung des Verfahrens gegen seine Seite “KenFM” erwirkt, indem er das Angebot schlicht einstellte – nachdem er dort zuvor lange Zeit unbehelligt Falsch­meldungen verbreitet hatte.

Auch mit Blick auf das EU-Verbot macht Deutschland keine glamouröse Figur. Dass der Staaten­verbund erstmals zum scharfen Schwert des Medien­verbots greift, unterstreicht dessen Bedeutung. Die Umsetzung auf nationaler Ebene muss deshalb auf dem Fuße folgen. Doch die Verantwortung dafür überließ die Bundes­regierung in den vergangenen Wochen den Internet-Providern. Diese setzten die Sperrung von Internet­seiten russischer Staats­medien unter Kontrolle der Bundesshy;netzagentur quasi in Eigenregie um.

Dass einige der Angebote zwischen­zeitlich wieder aufrufbar waren, um wenig später auf andere Domains umzuziehen, ist auch eine Folge der unscharfen Formulierungen der EU-Verordnung. Demnach müssen russische Staats­medien zwar ihre Sende­tätigkeiten einstellen. Sie dürfen aber “andere Tätigkeiten als Sende­tätigkeiten” ausführen, etwa Recherche und Interviews. Wie dies auszulegen ist, bedarf der Klärung.

Der Wettlauf von Hase und Igel kann nur gewonnen werden, wenn Zuständig­keiten klar und klug verteilt werden. Die Aufgabe und Kompetenz der Medien­aufsicht liegt bei den Bundes­ländern. Die Umsetzung des EU-Verbots in Deutschland kann deshalb nur in Kooperation von Bund und Ländern gelingen. Sie müssen einen unkomplizierten Austausch gewährleisten, frei von Macht­gerangel.

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