Kurz und KNAckig: Steffen Grimberg über die “Selbstbeweihräucherungsshow” beim “Compact”-Verfahren.
12. Juni 2025
Seit Dienstag verhandelt das Bundesverwaltungsgericht über das Verbot des rechtsextremen Magazins “Compact”. Herausgeber Jürgen Elsässer (Foto) und seine Anhänger nutzen das Verfahren “zur großen Werbe- und Selbstbeweihräucherungsshow”, beobachtet Steffen Grimberg (kleines Bild). In unserer Kolumne Kurz und KNAckig schreibt der Leitende Redakteur des KNA Mediendienstes, es sei “die Krux des Verfahrens, dass es um die Meinungssphäre und ihre Veröffentlichung geht”. Schließlich könnten Elsässer und Co. bei einem Verbot unter einem anderen Namen einfach neue Pressemedien herausgeben.
Die Kolumne “Kurz und KNAckig” vom KNA Mediendienst erscheint alle 14 Tage donnerstags bei turi2. weitere Beiträge
von Steffen Grimberg, KNA
Im großen Sitzungssaal des Bundesverwaltungsgerichts schauen gleich zwei deutsche Kaiser mit gestrengem Blick auf das Prozedere der Verhandlung. Sie können nichts dafür, das Gebäude wurde schließlich 1879 als Reichgericht gebaut und hat schon einiges auf dem Buckel. Hier fand im November 1931 der “Weltbühne-Prozess” gegen Carl von Ossietzky wegen des Artikels „Windiges aus der deutschen Luftfahrt“ in der „Weltbühne“ über die illegale Aufrüstung im deutschen Reich statt. Der Medienandrang war damals gering, es ging um den angeblichen Verrat von Militärgeheimnissen, und die Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Zeugen der Verteidigung hatte das Gericht erst gar nicht zugelassen.
Heute haben Kaiser Wilhelm I. und Friedrich III. mehr Publikum, die Verhandlung ist medien- wie allgemein öffentlich und vor allem Vertreter der alternativen Medien und ihr Publikum tummeln sich vor Verhandlungsbeginn im säulenstarrenden Treppenhaus und Foyer. Egal, wie der gerade laufende Prozess um das von der damaligen Innenministerin Nancy Faeser (SPD) verfügte Verbot des rechtsextremen Magazins „Compact“ aussieht: Für die Anhänger von „Compact“-Herausgeber Jürgen Elsässer ist klar, wer recht(s) hat. „Pressefreiheit nur noch Gnadenakt der Herrschenden“, behauptet das „zensurfreie“ Web-TV Auf1 aus Österreich und wirft dem Innenministerium vor, dieses Grundrecht am liebsten abschaffen zu wollen.
Im Saal schwappt bei der Würdigung des Tatsachenbestands die Argumentation zwischen den auf beiden Seiten zwischendurch nur mäßig vorbereiteten und leicht fahrig wirkenden Parteien hin und her. Nur einer geriert sich wie der Herr des Verfahrens – der „Diktator von ‚Compact‘“ (Elsässer über Elsässer). Genau hier liegt das Dilemma des Verbots, das auf dem Weg über das Vereinsrecht angestrebt wird: Wie die Entscheidung im Eilverfahren – wonach ‚Compact‘ bis zur jetzt anstehenden Entscheidung in der Hauptsache weiter erscheinen darf – nutzen Compact & Co. auch dieses Verfahren zur großen Werbe- und Selbstbeweihräucherungsshow.
Mit dem rechtsidentitären Martin Sellner habe „Compact“ wenig zu tun, der habe zwar eine wöchentliche Kolumne, „das ist aber nicht meine Meinung als Chef. Sellner ist bei ‚Compact‘ nur Print-Autor“, sagt Elsässer, und dass er den Martin als Menschen und Charakter schätzt: „Was seine Praxis angeht, ist er ein Held, er ist der Rudi Dutschke von rechts.“ Dass Sellner mit einer von Compact-TV angekündigten ganzen Video-Serie seine „Remigrations“-Fantasien auch in Bild und Ton anpreist, ging Elsässer da wohl zwischenzeitlich durch. Außerdem habe ja Gerd Bucerius auch mal den ebenfalls heftig umstrittenen Carl Schmitt in der „Zeit“ schreiben lassen, sekundiert „Compact“-Anwalt Ulrich Vosgerau, der erwartungsgemäß den größten Redeanteil aller Prozessbeteiligten hat. Und Elsässers Frau Stephanie, „Compact“-Mitgesellschafterin und ebenfalls Prozessbeteiligte, verplappert sich ein bisschen: „Auch ein Martin Sellner weiß, dass er sich bei ‚Compact‘ mit seinen Thesen nicht zu weit aus dem Fenster lehnen darf.“
In den Prozesspausen werden dann emsig Clips und Interviews für die Community produziert, die wenig mit dem, was da vor Gericht stattfindet, zu tun haben. Im Saal belegt derweil die „Compact“-Seite das angebliche Fehlen jeglicher Ausländerfeindlichkeit in ihrer Weltanschauung damit, dass Frau Elsässer schließlich mal erklärt habe, es gebe so viele Menschen mit ausländischem Hintergrund, die so prima integriert seien, dass die AfD in dieser Gruppe durchaus 50 Prozent holen könnte.
Es ist die Krux des Verfahrens, dass es um die Meinungssphäre und ihre Veröffentlichung geht – und um die Frage des Übergangs in politisch-extremes Handeln, das die Grundlage für ein Verbot als präventiver Verfassungsschutz sein könnte. Gewonnen wäre damit ohnehin wenig. Denn die Betroffenen könnten sich „weiter im Rahmen der Meinungsfreiheit äußern und als Journalisten arbeiten und auch neue Pressemedien herausgeben“, wie es der Anwalt des Innenministeriums formulierte. Was Elsässer schon vor Prozessbeginn indirekt angekündigt hatte. Denn sollte das Gericht das Verbot über das Vereinsrecht bestätigen, müssten „Compact“ und die weiteren medialen Angebote der Compact Magazin GmbH ihr Erscheinen umgehend einstellen. „Compact“ könnte zwar noch das Bundesverfassungsgericht anrufen – dies hätte anders als das Eilverfahren im letzten Sommer aber keine aufschiebende Wirkung. Doch das Magazin könne dann ja unter anderem Namen, zum Beispiel seinem eigenen, erscheinen, meinte Elsässer.
Hätte man dieses Verbot und das Verfahren also lieber sein lassen sollen? Nein. Die Pressefreiheit und die Demokratie in Deutschland halten das aus. Und dass unser unabhängiger Rechtsstaat ohne Ansehen der Person funktioniert, sind wir Carl von Ossietzky erst recht schuldig.