Kurz und KNAckig: Jana Ballweber kritisiert Arbeitsverweigerung der Medienpolitik.
5. Februar 2026
Wenn es um den Umgang mit Instagram, TikTok & Co geht, ist aktuell Australien das große Vorbild der Medienpolitiker: Dort ist es Unter-16-Jährigen nun gesetzlich verboten, Social Media zu nutzen. Wenn es nach einigen deutschen Politik-Promis geht, könnten junge Menschen auch hierzulande bald vor diesen Angeboten geschützt werden. Für unsere Kolumnistin Jana Ballweber greift ein schlichtes Verbot für Jugendliche allerdings zu kurz. In unserer Kolumne “Kurz und KNAckig”, die wir gemeinsam mit dem “KNA-Mediendienst” veröffentlichen, erklärt sie, warum solche drakonischen Maßnahmen nur die Ultima Ratio sein dürfen.
Die Kolumne “Kurz und KNAckig” vom KNA-Mediendienst erscheint alle 14 Tage donnerstags bei turi2. weitere Beiträge
von Jana Ballweber, KNA
“Medienpolitik bezeichnet alle Diskurse und Maßnahmen, die in einen Ordnungsrahmen für publizistische Medien münden und deren Spielraum definieren.” Sagt Wikipedia. Weniger enzyklopädisch ausgedrückt bedeutet das: Es ist die Aufgabe der Politik, dem Mediensystem Grenzen zu setzen.
Das tut sie zum Beispiel, indem sie dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk einen Auftrag an die Hand gibt, der vorschreibt, was die Anstalten zu tun und zu lassen haben. Oder indem sie bestimmte private Medienangebote wie das russische Auslandsfernsehen RT Deutsch ganz verbietet.
Die Grenzen dieser Grenzen liefert in Deutschland wie üblich das Grundgesetz. Meinungsfreiheit ist ja eine wichtige Angelegenheit. Man will schließlich nicht in den Verdacht geraten, Teil eines “globalen zensurindustriellen Komplexes” zu sein, wie ihn die Trump-Regierung gerne mal herbeifantasiert, oder von Julian Reichelts Hetzportal “Nius” am Nasenring durch die Arena gezogen werden. Diese heikle Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und ihren Grenzen nehmen im Wesentlichen die meisten Politikerinnen und Politiker ernst.
Zwar schießt die Exekutive in Einzelfällen immer mal wieder übers Ziel hinaus – siehe das Verbot des rechtsextremen “Compact”-Magazins, bei dem das Innenministerium vor dem Verbot mildere Sanktionsmöglichkeiten nicht ausreichend ausgeschöpft hatte, oder die Strafanzeigen und Hausdurchsuchungen wegen Beleidigungen. In solchen Fällen werden die Amtsträger bislang aber stets von der Justiz zurückgepfiffen, die über das Grundgesetz wacht und bei Grundrechtskonflikten die Prioritäten klärt.
Nun gehört das Internet schon seit einer Weile ganz selbstverständlich zum Medienmix dazu – auch wenn es für den einen oder anderen Boomer im Parlament immer noch futuristisch anmuten mag. Somit gehört es aber zumindest teilweise auch zum Aufgabengebiet von Medienpolitik. Doch die fällt bei everything digital immer noch viel zu häufig durch kollektive Arbeitsverweigerung oder besorgniserregende Fantasiedefizite auf.
Mit einer Mischung aus Laissez-faire, Zweckoptimismus und Urvertrauen ins transatlantische Bündnis manövrierte die deutsche und europäische Medienpolitik die Nutzer hierzulande in eine Abhängigkeit von US-Konzernen, die – als wären sie an sich mit ihren überwachungskapitalistischen Geschäftsmodellen nicht schon problematisch genug – nun auch noch eine zusätzliche Gefahr darstellen, weil ein launisch-destruktiver US-Präsident mit umfassenden Befugnissen den Stecker ziehen könnte.
Nach und nach geht den Granden aber auch hierzulande auf, dass die digitale Revolution und das Web 2.0 mit Gefahren und negativen Auswirkungen verbunden sind. Während man sich vor einigen Jahren noch selbstbewusst Digitalgesetze gab, um der Flut an Hass, Desinformation und Cybermobbing Herr zu werden, haben Politikerinnen und Politiker der EU offenbar selbst das Vertrauen in diese von ihnen erdachten Gesetze verloren. Und so nehmen die nationalen Regierungen und Parlamente die Sache wieder selbst in die Hand und schützen die vermeintlich Anfälligsten unter uns mit – Überraschung – Verboten.
Australien gilt als leuchtendes Vorbild, Dänemark, Frankreich, Spanien und andere Staaten wollen nachziehen und Kinder und Jugendliche von der Nutzung Sozialer Medien ausschließen.
Es stimmt natürlich: Nicht alle Erscheinungsformen sozialer Medien sind dem Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen förderlich. Übrigens auch nicht dem von Erwachsenen, aber das nur am Rande. Es gibt gefährliche Inhalte, es gibt suchtfördernde Mechanismen, es gibt intransparente Algorithmen und zwielichtige Gestalten, die Kontakt suchen. Gleichzeitig gibt es dort aber auch Bildung, Kontakt, Unterhaltung, Zerstreuung, Kreativität, politisches Engagement und Gemeinschaftsgefühl.
Es sind Orte, an denen junge Menschen ihre Zeit verbringen können, in einer Welt, die immer weniger analoge, konsumfreie, sichere Orte für Kinder und Jugendliche anbietet. Ob die Chancen von Online-Plattformen die Risiken ausstechen, muss jeder für sich selbst abwägen. Es ist auch für alle Kinder eine individuelle Frage, die mit den äußeren Umständen ihres Aufwachsens, ihrem Charakter und ihren Interessen zusammenhängt.
Vor allem wäre es aber die Aufgabe, nein, die Pflicht der Medienpolitik, für solche Rahmenbedingungen zu streiten, die die Risiken minimiert, damit die Chancen erblühen können. Bevor man Kinder und Jugendliche eines Werkzeugs berauben darf, das ganz selbstverständlich zu ihrem Alltag und zu ihrer freien Meinungsäußerung dazugehört, liegt noch sehr viel Wegstrecke vor der Medienpolitik. Zuerst muss sie alles versuchen, Verbesserungen auf anderem Wege zu erreichen.
Das bringt, pfui, Regulierung, und, bäh, Bürokratie, und, oh Schreck, womöglich auch Ärger mit Donald Trump. Doch wer als Medienpolitiker diese Auseinandersetzungen scheut und mit reiner Verbotspolitik die einschränkt, die sich kaum wehren können, hat nicht nur das Thema, sondern den Beruf verfehlt.
Setzen, sechs.
Dieser Text ist Teil der Kolumnen-Reihe “Kurz und KNAckig”, die alle 14 Tage erscheint. weitere Beiträge