Bundesverfassungsgericht stärkt schnelles Auskunftsrecht.

BundesverfassungsgerichtEile für die Zeile: Journalisten erhalten vom Bundesverfassungsgericht mehr Rechte im Kampf gegen mauernde Behörden, die Informationen verbergen wollen. So genannte Auskunftsklagen gelten demnach künftig regelmäßig als eilbedürftig, so das Urteil. Voraussetzung für eine schnelle Antwort ist allerdings ein “starker Gegenwartsbezug” und ein gesteigertes öffentliches Interesse. Geklagt hatte “Tagesspiegel”-Redakteur Jost Müller-Neuhof: Er berichtete über deutsche Chemie-Exporte, aus denen in Syrien Waffen hergestellt wurden – der BND verweigerte aus Gründen der Geheimhaltung eine Auskunft. Obwohl das BVG den Fall zum Anlass nahm, die Journalisten bei der schnellen Aufklärung zu unterstützen, gab ihm das Gericht kurioserweise in seinem Fall nicht recht: Sein Eilantrag sei nicht ausreichend begründet gewesen.
taz.de, bundesverfassungsgericht.de