Kartellamt lässt Verleger hängen.

Satz mit x – war wohl nix: Die Verleger in Deutschland dürfen bei ihrem Ermüdungskampf mit Google nicht auf die Unterstützung des Bundeskartellamts hoffen. Das sieht nach einem Bericht der “FAZ” keine Ansatzpunkte für einen Marktmissbrauch durch Google beim Leistungsschutzrecht. Für dessen Einführung hatten die Verlage lange gerungen, doch hat es sich bisher als stumpfes Schwert erwiesen. Das Kartellamt sieht “nur Mutmaßungen” der Verlage zu einem möglichen Kartellverstoß von Google. Die Beschwerde sei nicht schlüssig, das “eigentliche Beschwerdeziel” bleibe “unklar”. Beim Kartellamt beschwert hatte sich die Verwertungsgesellschaft VG Media. Ihr – zurückgewiesenes – Argument: Google nutze die 90 % Marktanteil aus. Das Kartellamt dreht den Spieß sogar rum und fragt, ob die VG Media dem Kartellgesetz entspricht.
faz.net