Dirk Ippen muss dank seiner Anteile an einem privaten Radiosender keinen Rundfunkbeitrag zahlen, entscheidet der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Ippen, u.a. Verleger von "Münchner Merkur" und "tz", spart nun 760 Euro jährlich. Eine Revision des Bundesverwaltungsgerichts ist möglich.
wuv.de, turi2.de (Background)