Geheimnisverrat endet, wenn ein Journalist brisante Unterlagen erhält. Strafbar machen sich in der Regel nur Amtsträger, die Material durchstechen, so Anwalt und Journalist Martin Huff gegenüber "Zapp". Journalisten sollten jedoch nicht initiativ werden, auch Anstiftung und Beihilfe sind strafbar.
ndr.de