Französische Medien müssen Wahlkampf-Beiträge mit der Stoppuhr produzieren.

Französische Medien müssen per Gesetz allen Präsidentschaftskandidaten exakt die gleiche Sendezeit bieten. Die Regel der Ausgewogenheit ist obsolet, nun gilt eine Vorschrift der "strikten Gleichheit" der Sprechdauer und Sendezeit in den öffentlichen Medien. 40 Sonderbeauftragte der Medienaufsichtsbehörde CSA verfolgen dafür sämtliche Sendungen. Die Kandidaten kreieren häufig ihre eigene Berichterstattung in sozialen Medien.
sueddeutsche.de

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