Wahl-O-Mat darf in seiner derzeitigen Form nicht weiter bestehen, entscheidet das Verwaltungsgericht Köln. Geklagt hatte die Kleinpartei "Volt Deutschland". Das Angebot der Bundeszentrale für politische Bildung begrenzt den Vergleich momentan auf acht Parteien, kleine und unbekannte Parteien würden dadurch benachteiligt.
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