Mindestlohn für Zeitungszusteller mit Hintertür: Das Bundeskabinett erlaubt es Verlegern, eine Regelarbeitszeit anzusetzen. Wie sich die Zusteller diese einteilen, müssen die Verlage nicht aufzeichnen.
dnv-online.net
Mindestlohn für Zeitungszusteller mit Hintertür: Das Bundeskabinett erlaubt es Verlegern, eine Regelarbeitszeit anzusetzen. Wie sich die Zusteller diese einteilen, müssen die Verlage nicht aufzeichnen.
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