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Neuregelung mit Handlungsbedarf: Seit 2019 unterscheidet das Umsatzsteuerrecht zwischen Einzweckgutschein und Mehrzweckgutschein statt zwischen Wertgutschein, Warengutschein und Rabattgutschein. Wie Sie die Umsetzung dieser europaweiten Neuregelung handhaben, erklärt der VDZ Umsatzsteuertag am 12.09.