BGH hält deutsche Datenschutzbestimmungen für teilweise widersprüchlich zu EU-Richtlinien.

Datenschutz: Der Bundesgerichtshof entscheidet, dass IP-Adressen nur dann als personenbezogen gelten, wenn jemand über die Mittel verfügt, darüber Nutzer zuzuordnen. Das deutsche Datenschutzrecht verbietet Seitenbetreibern bisher, personenbezogene Daten längerfristig zu speichern, laut BHG widerspricht dies aber der zugrundeliegenden EU-Datenschutzrichtlinie. Sie besagt, dass zwischen den Interessen der Betroffenen und den Datennutzern abgewogen werden muss.
"FAZ", S. 16 (Paid)

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