Gericht verurteilt Drogeriekette Rossmann wegen Schleichwerbung auf Instagram.

Bezahlte Posts auf Instagram müssen klar als solche erkennbar sein, urteilt das Oberlandesgericht Celle. Die Kennzeichnung mit dem Hashtag #ad zwischen anderen Hashtags sei nicht ausreichend. Konkret ging es um den Post einer 20-Jährigen mit 1,3 Mio Followern für Rossmann. Der Drogeriekette droht im Wiederholungsfall nun ein Strafgeld von bis zu 250.000 Euro.
manager-magazin.de

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