Gerichtsentscheid: Sat.1 muss regionales Drittprogramm senden.

Sat.1 verliert vor dem rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgericht gegen die Landesmedienanstalt im Streit um Drittprogramme und muss einen Platz für ein Regionalfenster zur Verfügung stellen. Die rheinland-pfälzische Landesmedienanstalt hat die Zulassung von TV IIIa 2014 demnach rechtmäßig verlängert. Sat.1 und ProSieben hatten damals gegen die ohne Ausschreibung verfügte Zulassung geklagt, das Gericht erklärt sie nun für vereinbar mit dem Verfassungs- und Europarecht.
"FAZ", S. 16 (Paid), turi2.de (Background)

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