Gerichtsentscheid: “taz” darf den Namen eines Hassposters nennen.

taz darf den Namen des Hassposters Eduard Schritter weiter nennen, entscheidet das Saarländische Oberlandesgericht. Schritter hat im Juli 2014 auf der Facebook-Seite des Schriftstellers Akif Pirincci einen Hass-Post samt Mordaufruf veröffentlicht und später behauptet, sein Accout sei gehackt worden. Er verlangte, dass sein Name aus entsprechenden Medien-Berichten gelöscht wird und klagte gegen die "taz". Das Gericht glaubt seiner Darstellung nicht.
per Mail, taz.de (Background)

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