Tabakwerbeverbot gilt auch im Internet und dort auch auf den eigenen Websites der Tabakhersteller, urteilt der Bundesgerichtshof. Die Seiten richteten sich schließlich an eine "breite Öffentlichkeit". Das Gericht raucht damit den Revisionsantrag eines niederbayerischen Tabakherstellers in der Pfeife, die Verbraucherzentralen hatten sich an der Tabakreklame auf Produzenten-Pages gestört.
spiegel.de