Später Sieg: ProSiebenSat.1 setzt sich im jahrelangen Streit um regionale TV-Werbung doch noch durch. In letzter Instanz entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass das bundesweit gültige Rundfunkrecht nur das redaktionelle Programm regelt, nicht aber die Werbung. Die Sendergruppe darf nun für Spots regionalisieren und hofft auf neue Kunden für TV-Werbung. Zeitungen, Radio und lokale TV-Sender bekommen neue Konkurrenz im Kampf um die Werbe-Etats der regionalen und lokalen Wirtschaft.
dwdl.de, horizont.net
ProSiebenSat.1 darf regionale Werbung ausstrahlen, entscheidet in letzter Instanz das Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Die bundesweit gültigen Rundfunklizenzen regeln nur das redaktionelle Programm, nicht die Werbung.
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