Google haftet nicht für die Inhalte von Websites, die Persönlichkeitsrechte verletzen und in den Suchergebnissen angezeigt werden, urteilt der Bundesgerichtshof. Der Suchmaschinen-Gigant müsse erst reagieren, wenn ein konkreter Hinweis einer "klar erkennbaren Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts" vorliege, so der Richterspruch. Eine vorhergehende Prüfung der Inhalte sei nicht notwenig.
zeit.de, focus.de