BGH-Urteil: Google haftet nicht für rufschädigende Website-Inhalte Dritter.

Google haftet nicht für die Inhalte von Websites, die Persönlichkeitsrechte verletzen und in den Suchergebnissen angezeigt werden, urteilt der Bundesgerichtshof. Der Suchmaschinen-Gigant müsse erst reagieren, wenn ein konkreter Hinweis einer "klar erkennbaren Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts" vorliege, so der Richterspruch. Eine vorhergehende Prüfung der Inhalte sei nicht notwenig.
zeit.de, focus.de

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