BND-Journalistenklage nutzt Pressefreiheit als Vorwand, glaubt Christian Rath.

Journalisten, die beim Bundesverfassungsgericht gegen das BND-Gesetz klagen, tun das nur am Rande, um die Pressefreiheit zu schützen, glaubt Christian Rath. Im Kern gehe es um die Fernmeldefreiheit von allen, für die Öffentlichkeitsarbeit eigneten sich überwachte ausländische Journalisten aber besser als z.B. "überwachte ausländische Rüstungsmanager." Journalisten, die ihre Kommunikation mit Informanten schützen wollen, müssen sie auch künftig verschlüsseln, glaubt Rath.
taz.de, turi2.de (Background)

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