Gericht: ADAC darf ein Verein bleiben.

ADAC-LogoADAC darf ein Verein bleiben und die damit einhergehenden Steuervorteile nutzen, entscheidet das Amtsgericht München: Es sei kein "wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" festzustellen. Nach dem Skandal um Manipulationen beim Auto-Preis "Gelber Engel" hatte der ADAC sich reformiert und dreigeteilt. Der Verein kümmert sich u.a. um Pannenhilfe und die Zeitschrift "Motorwelt". Andere Aktivitäten liegen nun bei einer Stiftung sowie einer Aktiengesellschaft für das Versicherungs- und Verlagsgeschäft.
spiegel.de, turi2.de (Background)

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