Gericht: Zeit-Online-Blog Störungsmelder ist kein Journalismus.

Störungsmelder 600
Gestörte Pressefreiheit: Das Neonazi-Watchblog Störungsmelder von Zeit Online ist aus Sicht des Verwaltungsgerichts Augsburg kein Journalismus. Das Gericht verweigert einem freien Journalisten, der für das Blog schreibt, die Auskunft über rechte Straftaten. Die Richter sehen im Störungsmelder ein "öffentliches, für jeden zugängliches Diskussionsforum", das keinen Auskunftsanspruch habe.

Zeit Online widerspricht: Für die redaktionellen Beiträge des Blogs gelten dieselben Regeln wie für Artikel auf Zeit Online. Das Blog stehe außerdem unter der redaktionellen Verantwortung des Zeit-Online-Chefredakteurs. Eine Klärung soll ein Hauptsacheverfahren bringen.

Der Zeitverlag betreibt den Störungsmelder mit Partnern seit 2007.
tagesspiegel.de

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