Presserecht: Medien dürfen schneller Verfassungsbeschwerde einlegen.

Presserecht: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass Medien schon gegen einstweilige Verfügungen Verfassungsbeschwerden einlegen dürfen, wenn sie sich im Verfahren ungerecht behandelt fühlen. Im zugrundeliegenden Fall hat der "Spiegel" Verfassungsbeschwerde gegen das Landgericht Hamburg eingereicht, das eine von Fußballer Cristiano Ronaldo beantragte einstweilige Verfügung gegen einen "Spiegel"-Artikel ohne mündliche Verhandlung erlassen hat.
taz.de

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