Wegen Gebietsabsprachen: Bundeskartellamt verhängt Strafe gegen DuMont.


Abgesprochen: Das Bundeskartellamt verhängt ein Bußgeld von 16 Mio Euro gegen DuMont sowie eine verantwortliche Einzelperson und einen Rechtsanwalt. Hintergrund ist der Vorwurf, DuMont und die Bonner Zeitungsdruckerei und Verlagsanstalt H. Neusser GmbH (u.a. "Generalanzeiger") hätten im Jahr 2000 Gebietsabsprachen zu Regionalausgaben getroffen. Diese hätten sich in veränderter Zustellung und ausgedünnter Berichterstattung bemerkbar gemacht. Die Absprachen seien bis 2016 fortgeführt worden und 2005 durch gegenseitige Beteiligungen und ein Vorkaufsrecht seitens DuMonts am Verlag des "Generalanzeigers" verstärkt worden. Das Vorkaufsrecht sei zudem nicht wie erforderlich beim Kartellamt angemeldet worden.

Der aktuelle DuMont-Vorstand hat die Vorwürfe eingeräumt und sich mit dem Bundeskartellamt auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch und durch die Kooperation bei den Ermittlungen konnte der Verlag eine höhere Strafe umgehen. Die Bonner Zeitungsdruckerei und Verlagsanstalt H. Neusser GmbH muss keine Strafe zahlen. Da sie das Verfahren im Rahmen eines Kronzeugenantrags Ende 2017 selbst eingeleitet habe, profitiere sie von einer Bonusregelung, so das Bundeskartellamt. Vor kurzem hatte die "Rheinische Post" den Verlag übernommen.
bundeskartellamt.de, turi2.de (Background)