Bundesverwaltungsgericht hält anonyme Anfragen über Plattformen wie Frag den Staat für unzulässig.

Anfragen-Dämmerung: Anonyme Anfragen über die Trans­parenz-Platt­form Frag den Staat sind unzulässig, urteilt das Bundes­­verwaltungs­gericht auf Antrag des Bundes­innen­minis­teriums. Die Behörde hatte eine dort verarbeitete Anfrage nur posta­lisch nach Heraus­gabe der Adresse des Frage­stellers beant­worten wollen, der Bundes­beauftragte für Daten­schutz sprach eine Verwarnung aus. Dem widerspricht das Bundes­­verwaltungs­gericht nun. Frag den Staat kritisiert das Urteil.
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