Journalisten können Auskunft von privaten Unternehmen verlangen, die in öffentlicher Hand sind, entscheidet der Bundesgerichtshof. Mit dem Urteil erringt Correctiv-Chef David Schraven einen Erfolg gegen den Versorger Gelsenwasser AG. Der BGH entscheidet, presserechtlich sei eine Firma wie Gelsenwasser wie eine Behörde zu behandeln. Gelsenwasser gehört mehrheitlich den Stadtwerken Bochum und Dortmund.
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