Beamte warnten vor Blamage beim Leistungsschutzrecht.

wirtschaftsministerium-150Leistungsschutzrecht: Im Wirtschaftsministerium und im Stab des Kulturstaatsministers äußerten Mitarbeiter 2013 Bedenken, ob das Leistungsschutzrecht dem EU-Recht entspricht, meldet der "Spiegel". Sie warnten vor einer "Blamage", dass das Gesetz im Nachhinein nicht anwendbar sein könnte, wenn es der EU-Kommission nicht vorgelegt wird. Aber der "politische Wunsch nach möglichst schneller Verabschiedung" sei größer gewesen. Grünen-Abgeordnete Renate Künast hatte ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Nichtanwendbarkeit im Falle eines Formfehlers bestätigte. "Die Bundesregierung rannte sehenden Auges in ein unanwendbares Gesetz“, so Künast.
"Spiegel" 29/2015, S. 60 (Paid)

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