Corona-Politik: Demo in Berlin darf stattfinden.


Querdenken mit Auflagen: Die geplante Großdemonstration gegen die Corona-Politik in Berlin darf stattfinden, entscheidet das Oberverwaltungsgericht in Berlin in der Nacht zu Samstag. Es bestätigt damit die Entscheidung aus erster Instanz, gegen die der Berliner Senat vorgegangen war – allerdings mit Auflagen. So muss der Veranstalter, die Initiative Querdenken 711 aus Stuttgart, u.a. für die Einhaltung des Mindestabstands sorgen und während der Demo mit Lautsprechern regelmäßig darauf hinweisen. Die Polizei der Hauptstadt hatte die Demo, zu der bis zu 22.000 Menschen erwartet werden, zuvor verboten.

Die Behörden hatten als Verbots-Grund ein Gesundheits-Risiko für die Bevölkerung genannt. Als Präzedenzfall führte die Polizei u.a. eine Demo vom 1. August an, bei der viele Teilnehmer*innen die Regeln bewusst verletzt hätten. Laut Gericht ist diese Erfahrung keine Voraussetzung für ein Verbot. Bei Zeit Online findet Heinrich Wefing das Verbot des Verbots wenig überraschend: "Berlin hat es sich zu einfach gemacht, das Totalverbot ist zu plump, zu grob". Die Entscheidung des Gerichts bedeute "mehr Freiheit". Es liege "in der Hand der Demonstrierenden, was sie mit dieser Freiheit machen".
tagesspiegel.de, zeit.de