Tarifeinheitsgesetz: Der Eilantrag des DJV und verschiedener weiterer Spartengewerkschaften ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Es seien keine hinreichend schwerwiegenden Nachteile für die Gewerkschaften erkennbar, um eine Eilanordnung zu rechtfertigen, so die Richter.
faz.net, djv.de, turi2.de (Background)