Inzidenzwert ist ab 1. April nicht mehr alleiniger Maßstab für Beschränkungen.

Corona-Politik: Bundestag und Bundesrat beschließen, dass der Inzidenzwert ab 1. April nicht mehr alleiniger Maßstab sein darf, um Beschränkungen und Verbote zu begründen. Künftig müssen das Kanzleramt und die Ministerpräsidentinnen auch Faktoren wie den R-Wert, den Fortschritt der Impfungen und die Belastung des Gesundheitswesens berücksichtigen. Die Länder müssen daher teils ihre Corona-Verordnungen anpassen.
berliner-zeitung.de, bild.de (Paid)