RBB: Beitrags-Verweigerin muss nicht in Haft.

Rundfunkbeitrag
Pfänden statt einsperren: Eine Beitrags-Verweigerin aus Brandenburg muss nicht in Haft. Das Landgericht Potsdam hat den Haftbefehl gegen die alleinerziehende Mutter aufgehoben, zuvor hatte der RBB eine Haftanordnung zurückgezogen. Der Beitragsservice und die Frau streiten sich um Gebühren in Höhe von rund 300 Euro für das Jahr 2013.

Beendet ist das Verfahren damit noch nicht: Der RBB hat gegen die Frau weiter einen vollstreckbaren Titel, der 30 Jahre gilt. Sollte sie in dieser Zeit zu Vermögen kommen, kann der Sender die säumigen Gebühren pfänden. Die Brandenburgerin wehrt sich gegen den Rundfunkbeitrag, weil sie weder Radio noch TV besitzt und nach eigenen Angaben auch online keine Inhalte von gebührenfinanzierten Anbietern konsumiert.
taz.de, dwdl.de, turi2.de (Background)

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