Kartellrecht soll Verlagen erweiterte Zusammenarbeit in betriebswirtschaftlichen, nicht redaktionellen Bereichen erleichtern, berichtet der "Kontakter". Besonders kleinere Verlage könnten etwa durch gemeinsame Vermarktung von Print-Werbeflächen profitieren. Die Bundesregierung kündigt eine entsprechende Gesetzesreform für das erste Halbjahr 2017 an.
"Kontakter" 10/2016, S. 31 (E-Paper)