Bundesregierung plant, Verlustvorträge künftig auch nach Eigentümerwechseln zu erhalten, berichtet das "Handelsblatt". Dadurch können auch bei Startups, die in der Wachstumsphase den Eigentümer wechseln, Verluste steuerlich mit späteren Gewinnen verrechnet werden können.
"Handelsblatt", S. 12, blendle.com (Paid)