Uber erleidet eine juristische Niederlage in Großbritannien, dem zweitwichtigsten Markt des Taxischrecks nach den USA. Uber-Fahrer sind keine Selbstständigen, urteilt ein britisches Arbeitsgericht in zweiter Instanz. Sie haben nun Anspruch auf Mindestlohn und Freizeitausgleich. Uber hat Berufung angekündigt.
nytimes.com