ARD/ZDF-Jugendangebot soll stärker begrenzt werden.

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In der Mediathek bündelt die ARD schon heute ihre jungen Inhalte.

Bloß nicht zu viel: Verleger und Privatsender wollen das geplante Jugendangebot von ARD an die kurze Leine legen und fordern eine "viel genauere Definition des Auftrags", berichtet Jürn Kruse in der "taz". Nach einem offenen Konsultationsverfahren, bei dem 41 Stellungnahmen von Verbänden und Interessengruppen eingingen, fand in Berlin vergangene Woche eine Art "Fachgespräch zum Austausch der Argumente" statt.

Dort wurde klar, dass sich Verleger und Privatsender vor allem an den Ausnahmen stören, die dem Jugendangebot gewährt werden sollen: Keine Sieben-Tage-Frist, kein Drei-Stufentest und nicht zwingend ein Sendungsbezug. Strittig sind auch die Aktivitäten in sozialen Netzwerken und die Frage, ob es überhaupt Aufgabe der Öffentlich-Rechtlichen sei, YouTube, Facebook und Co mit Beiträgen zu füttern. Sollte der Entwurf für Paragraf 11g des neuen Rundfunkstaatsvertrags unverändert durchgehen, drohe eine Klage.
taz.de

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