Bundestagsfraktionen einigen sich auf Kompromiss zu Kameras im Gericht.

Kameras im Gerichtssaal: Der Rechtsausschuss des Bundestages hat sich auf Änderungen zum Gesetzesentwurf des Justizministeriums geeinigt. Demnach sollen Aufzeichnungen "historisch bedeutsamer Prozesse" erlaubt sein, jedoch nur Ton ohne Bild. Von den Urteilsverkündungen der fünf Bundesgerichte sollen auch Bildaufnahmen möglich sein, bevorzugt von justizeigenen Kameras. Solange die fehlen, sollen Pool-Lösungen dafür sorgen, dass jede Redaktion Bilder bekommt, auch wenn es zu viele Anmeldungen von Journalisten gibt.
sueddeutsche.de

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