Justizministerium streicht Vorab-Filter aus Gesetz gegen Hass im Netz.

Justizministerium unter Heiko Maas ändert den Entwurf zum Gesetz gegen Hass im Netz. Die Forderung, wonach Plattformbetreiber das erneute Speichern illegaler Inhalte verhindern müssen, entfällt. Dafür erweitert das Ministerium die Palette der Inhalte, die binnen 24 Stunden gelöscht werden müssen, unter anderem um Kinderpornografie, verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen und die Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Straftaten.
spiegel.de

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