Schmähgedicht: Erdogan-Anwalt verpasst Frist.

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Zu spät: TV-Moderator Jan Böhmermann hat wegen seines Schmähgedichts über den türkischen Präsidenten Erdogan keine strafrechtlichen Konsequenzen mehr zu befürchten. Der Grund: Erdogans Rechtsanwalt Michael Hubertus Sprenger hat die Frist verpasst, in der er eine Klage hätte erzwingen müssen. Straftaten wie Beleidigungen, die über Medien begangen werde, verjähren bereits nach sechs Monaten. Die Frist ist Ende Oktober abgelaufen.

Anfang Oktober hatte die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz die Ermittlungen gegen Böhmermann eingestellt und eine Klage Erdogans gegen die Einstellung des Verfahrens abgelehnt. Erdogan-Anwalt Sprenger hätte bis Ende Oktober die Möglichkeit gehabt, ein Klageerzwingungsverfahren einzuleiten, was er jedoch nicht getan hat. Nun muss sich Böhmermann nur noch zivilrechtlich verantworten. Ein Urteil hat das Landgericht Hamburg für Februar 2017 angekündigt.
dewesten.de, meedia.de, tagesschau.de

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