Bierwerbung: Die Brauerei Härle darf ihren Gerstensaft weiterhin nicht als "bekömmlich" bewerben, entscheidet das Oberlandesgericht Stuttgart in zweiter Instanz. Seit 2015 streitet die Brauerei mit dem Verband Sozialer Wettbewerb, der in dem Begriff eine "gesundheitsbezogene Angabe" sieht, die Brauerei hält "bekömmlich" für eine "reine Qualitätsaussage".
wiwo.de, horizont.net