"Um die weitere Arbeitsfähigkeit meines Hauses im Kampf gegen Extremismus und Terrorismus sicherzustellen, war es notwendig, gegen die Herausgabe von als vertraulich oder geheim eingestuften Dokumenten des BfV juristisch vorzugehen."
Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen rechtfertigt seine Strafanzeige gegen die Betreiber von Netzpolitik.org.
"Bild am Sonntag", S. 2 (Paid), vorab.bams.de, spiegel.de