BGH lässt Streit um Einspeisegebühren offen.

Fernsehen-150Einspeisegebühren: Der Bundesgerichtshof hat den Streit von ARD und ZDF mit den Kabelnetzbetreibern nicht entschieden. Das Gericht hat die Urteile der Vorinstanz zwar kassiert, die Fälle aber an die Oberlandesgerichte zurückverwiesen. Es geht um die Frage, ob ARD und ZDF für die Verbreitung ihre Programme zahlen müssen oder nicht. Bisher hatten die Sender Recht bekommen.
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