“Bild”-Journalist gewinnt Klage um “Schabowski-Zettel”.

Raus damit: Das Verwaltungsgericht Köln gibt der Klage eines "Bild"-Journalisten um den Schabowski-Zettel teilweise statt. Demnach muss das Haus der Geschichte den Namen des Verkäufers des historischen Notizblatts von Günter Schabowski nennen, das 1989 zum Fall der Mauer geführt hat. Das Gericht hat das Informations­interesse der Presse höher bewertet, als die Interessen des Verkäufers, der bisher anonym geblieben war.
ga.de, bild.de