Bundesgerichtshof: Cum-Ex-Geschäfte sind strafbar.

BundesgerichtshofCum-Ex-und-hopp: Cum-Ex-Geschäfte sind strafbare Steuerhinterziehung, urteilt der Bundesgerichtshof. Gewinne aus solchen Geschäften dürften eingezogen werden. Es ist das erste Mal, dass der BGH ein Urteil über die Strafbarkeit von Cum-Ex-Geschäften fällt. Vorausgegangen war der Entscheidung ein Prozess gegen zwei Börsenhändler vor dem Landgericht Bonn, die gegen ihre Verurteilung in Revision gegangen waren.
spiegel.de, zeit.de