C&A muss im April einbehaltene Miete nachzahlen.

Kein Corona-Rabatt: Die Modekette C&A muss die April-Miete für eine Filiale in der Münchner Innenstadt plus Zinsen nachzahlen, entscheidet das Landgericht München. Es gibt damit den klagenden Vermieter recht. C&A hatte sich auf die Corona-bedingten Schließungen berufen und mit einem Mangel der Mietsache argumentiert. Das Gericht sieht das anders und begründet, das Risiko der Verwendbarkeit könne nicht auf den Vermieter abgewälzt werden.
spiegel.de