Cybergrooming: Der Einsatz von gefälschten Bildern wird für Ermittler legal.

Cybergrooming: Verdeckte Fahnder sollen im Kampf gegen Kindesmissbrauch im Internet künftig selbst kinderpornografische, computergenerierte Bilder anbieten dürfen, sofern dies richterlich genehmigt wurde. Das Gesetz gegen Cybergrooming, das gezielte Ansprechen von Kindern im Internet zu Missbrauchszwecken, soll in der kommenden Woche im Bundestag verabschiedet werden.
spiegel.de